Brauerei- und Gaststättenrecht

Seit 1993 beraten wir namhafte große Privatbrauereien sowie Getränkelieferanten auf dem Gebiet des Brauerei- und Gaststättenrechts.

Mit gutem Grund befindet sich unsere Kanzlei in dem Verwaltungsgebäude der vormaligen Kronen Privatbrauerei
15 Februar

 

 

Zur Sicherstellung des Darlehens sowie der Ansprüche aus der Bezugsvereinbarung bzw. sonstigen Geschäftsverbindung zwischen den Vertragspartnern sollte auf die Gestellung von Sicherheiten durch den Vertragspartner Wert gelegt werden.

 

 

Zunächst ist zu überprüfen, wer Vertragspartner ist, bei einer Gesellschaft, wer diese vertritt und im Zweifelsfall haftet.

15 Februar

 

 

Sollte es sich bei dem Geschäftspartner weder direkt um einen Verbraucher, noch um einen Verbraucher gleichgestellten Existenzgründer handeln, sollte es in jedem Fall vermieden werden, diesem ein Widerrufrecht einzuräumen.

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER